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Privatkunden
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Der passende Stromtarif für Privatkunden
Unsere Auswahl an Stromtarifen hält für jeden Bedarf den passenden Tarif bereit. Ob Single-Haushalt, Klein- oder Großfamilie, ob Wohnung oder Haus – hier finden Sie Tarife für Ihre ganz individuelle Stromversorgung.
Webportal
Sie sind bereits Kunde? Dann besuchen Sie doch unser Kundenportal und verwalten Ihre Daten selbst. Für eine Registrierung benötigen Sie Ihre Kunden- und Zählernummer und schon kann es losgehen.
Tarifübersicht
Bayernweite Versorgung möglich
Tarife im Netzgebiet der EGW |
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Preisblätter im Netzgebiet der EGW ab 01.01.2022 für Neukunden
Preisblätter im Netzgebiet der EGW ab 01.03.2022 für Bestandskunden |
Tarife außerhalb des Netzgebietes der EGW - derzeit nur für Bestandskunden! Aufgrund der vorherrschenden Energieknappheit haben wir am Strommarkt massive Preissteigerungen. Für nicht geplante Energiemengen, ist deshalb eine faire Preiskalkulation derzeit nicht durchführbar. |
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Bayernwerk Netz GmbH Energieversorgung Putzbrunn GmbH & Co. KG LEW Verteilnetz GmbH Stadtwerke Olching Stromnetz GmbH & Co. KG |
Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Regensburg Netz GmbH Stromnetz Pullach GmbH Ökostrom/Klima-Tarife auf Anfrage |
Hier anfragen |
FAQ
Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen, die Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, erhalten dafür eine festgelegte Vergütung. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verkaufen den eingespeisten Strom an der Strombörse. Da die Preise, die an der Börse erzielt werden, unter den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen liegen, wird den ÜNB der Differenzbetrag erstattet. Dieser Differenzbetrag (abzüglich eines Zuschusses aus dem Bundeshaushalt) wird durch die EEG-Umlage auf die Stromverbraucher umgelegt. Grundsätzlich müssen alle Stromverbraucher die EEG-Umlage bezahlen. Sie ist Teil des Strompreises. Ab dem 1. Januar 2023 soll die EEG-Umlage vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Ab diesem Zeitpunkt wären dann alle Stromverbraucher vollständig von der Finanzierung der EEG-Umlage befreit.
Warum wird Sie gesenkt?
Um die Verbraucher bei den angestiegenen Energiekostenbelastung zu entlasten (gemäß „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“)
Wo finde ich weitere Informationen?
Auf der offiziellen Informationsplattform der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber https://www.netztransparenz.de/