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Privatkunden
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Der passende Stromtarif für Privatkunden
Unsere Auswahl an Stromtarifen hält für jeden Bedarf den passenden Tarif bereit. Ob Single-Haushalt, Klein- oder Großfamilie, ob Wohnung oder Haus – hier finden Sie Tarife für Ihre ganz individuelle Stromversorgung.
Webportal
Sie sind bereits Kunde? Dann besuchen Sie doch unser Kundenportal und verwalten Ihre Daten selbst. Für eine Registrierung benötigen Sie Ihre Kunden- und Zählernummer und schon kann es losgehen.
Tarifübersicht
Belieferung in weiten Teilen Bayerns und darüber hinaus
Tarife im Netzgebiet der EGW |
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Oberhalb aufgeführte Preisblätter gelten lediglich im Netzgebiet der Elektrizitätsgenossenschaft Wolkersdorf und Umgebung e. G. |
Tarife außerhalb des Netzgebietes der EGW |
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Bayernwerk Netz GmbH Energieversorgung Putzbrunn GmbH & Co. KG
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LEW Verteilnetz GmbH Stadtwerke Olching Stromnetz GmbH & Co. KG Regensburg Netz GmbH Ökostrom/Klima-Tarife auf Anfrage |
Hier anfragen |
FAQ
Nachfolgend haben wir versucht, die häufigsten Fragen für Sie zu beantworten:
Kann ich meinen Abschlag anpassen?
Gerne können Sie Ihren Abschlag an Ihren zu erwarteten Stromverbrauch per Kundenportal, Mail, Kontaktanfrage oder telefonisch anpassen. Hier ist zu beachten, dass wir den Abschlag immer Anfang des Monats im Nachhinein für den Vormonat erheben. Die Abschläge ab Januar 2024 werden wie gewohnt durch die Jahresrechnung ermittelt und Ihnen mit der Selbigen mitgeteilt.
Kann ich eine Zwischenablesung mitteilen?
Zwischenablesungen sind grundsätzlich und unabhängig von Preisanpassungen immer möglich. Diese können Sie uns gerne per Kundenportal, Mail, telefonisch oder persönlich übermitteln. Für die Jahresrechnung erhalten Sie dann wie gewohnt eine Ablesekarte von uns.
Was ist die Grundversorgung und warum sind dort die Preise höher, als in anderen Stromprodukten?
Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskund*innen in der Niederspannung (Strom) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskund*innen mit Strom beliefert. Alle Haushaltskund*innen haben Anspruch auf diese Grundversorgung.
(Gesetzliche Grundlage: § 36 EnWG, Strom GVV)
Da wir als Grundversorger verpflichtet sind alle Haushaltskund*innen aufzunehmen, d. h. auch Haushaltskund*innen, deren bisherige Versorger insolvent sind, den Betrieb eingestellt haben oder Ihren Kund*innen die Verträge gekündigt haben, erhöht sich das Risiko von Preiserhöhungen durch die zusätzlichen benötigten Mengen. Konkret heißt das, wir müssen mehr Mengen teuer einkaufen, um die Versorgung gewährleisten zu können. Da eine Splittung in Neu- und Bestandskunden in der Grundversorgung laut Gesetzgeber nicht rechtmäßig ist, müssen diese (höheren) Preise dann alle grundversorgten Kunden tragen.
Gibt es noch andere Tarife als die Grundversorgung?
Wir bieten Ihnen auch günstigere Tarife außerhalb der Grundversorgung an. Mehr Informationen dazu finden Sie in der unten aufgeführten Tarifübersicht.
Was muss ich beachten, wenn ich meinen Tarif umstellen möchte?
Gerne dürfen Sie das bereitgestellte Blankoformular „Basisvertrag Strom“, welches Vertragsgrundlage für alle Verträge außerhalb der Grundversorgung ist, ausfüllen und uns zukommen lassen. Bitte tragen Sie hierzu auch den gewünschten Tarif im Formular ein.