Impressum

Elektrizitätsgenossenschaft Wolkersdorf und Umgebung e.G.

 
Schmidhamer Straße 26 83278 Traunstein / Wolkersdorf

TELEFON + 49 (0) 861 - 43 15
TELEFAX + 49 (0) 861 - 43 25
E-MAIL info@eg-wolkersdorf.de
INTERNET www.eg-wolkersdorf.de

 

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

 

Eingetragene Genossenschaft SITZ Traunstein
VORSTAND:   Franz König, Vorsitzender
                    Gerhard Wirnshofer
                    Robert Harrecker
AUFSICHTSRATVORSITZENDER:   Josef Kaiser
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §10 Absatz 3 MDStV Franz König

 

zuständiger Prüfungsverband:

GVB Genossenschaftsverband Bayern e.V.

Türkenstr. 22 - 24, 80333 München

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 131 565 661

Gewerbeaufsichtsamt:
Regierung von Oberbayern, Heßstr. 130, 80797 München

Kammer:
IHK für München und Oberbayern, 80323 München

Berufsgenossenschaft:
BG ETEM Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse,
Postfach 510580, 50941 Köln

Hinweis auf EU-Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden sie oben im Impressum.

 

Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle

 

1. Der Versorger wird Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des BGB (Verbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Versorgers, die die Versorgung mit Strom sowie, wenn der Versorger auch Messstellenbetreiber ist, den Messstellenbetrieb betreffen, innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab deren Zugang beim Versorger an den Kunden beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch den Versorger nicht abgeholfen, wird er dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich oder elektronisch darlegen und ihn auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG hinweisen.

 

 

2. Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Versorger und einem Verbraucher über die Versorgung mit Strom sowie, wenn der Versorger auch Messstellenbetreiber ist, die Messung von Strom, kann vom Verbraucher die Schlichtungsstelle nach Ziffer 4. werden, wenn der Versorger der Beschwerde im Verfahren nach Ziffer 1. nicht abgeholfen hat und ein Gerichtsverfahren über den Streitfall nicht anhängig ist. Ein Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle kann vom Kunden dort schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg eingebracht werden. Sofern ein Kunde eine Schlichtung bei der Schlichtungsstelle beantragt, wird der Versorger an dem Schlichtungsverfahren teilnehmen. Schlichtungsverfahren sollen regelmäßig innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden. 

 

3. Sofern wegen eines Anspruchs, der vom Schlichtungsverfahren betroffen ist, ein Mahnverfahren eingeleitet wurde, soll der das Mahnverfahren betreibende Beteiligte auf Veranlassung der Schlichtungsstelle das Ruhen des Mahnverfahrens bewirken. Auf die Verjährungshemmung einer Beschwerde gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB wird hiermit hingewiesen. Die Schlichtungssprüche sind für die Parteien nicht verbindlich. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt vom Schlichtungsverfahren unberührt.

 

4. Die Kontaktadressen für ein Schlichtungsverfahren lauten: 

 

a) Schlichtungsstelle Energie e.V.,
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin,
Tel.: 030/27572400,
Telefax: 030/275724069,
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de 

 

b) Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice,
Postfach 8001, 53105 Bonn,
Tel.: 030/22480-500 oder 01805-101000,
Telefax: 030/22480-323,
Internet: www.bundesnetzagentur.de,
E-Mail:  verbraucherservice-energie@bnetza.de

 

 

Urheberrechte

 

„Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

 

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

 

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für jedes Geschlecht.

 

 Quelle: eRecht24