Netz

Leitfaden Baustrom

Wichtige Information

 

Bereits in der Bauphase benötigen Sie bzw. Ihre Handwerker ständig Strom. Um einen Baustromanschluss zu erhalten, wenden Sie sich rechtzeitig vor Baubeginn an eine von Ihnen frei zu wählende Elektroinstallationsfirma. Ihr Elektroinstallateur kümmert sich dann um die Terminabstimmung für die Anschlussstellung sowie die notwendigen Prüfungen, um den Baustromanschluss in Betrieb zu nehmen. Klären Sie zuvor auf jeden Fall, ob Sie als Bauherr oder der Bauträger die Kosten für den Baustromanschluss tragen. Das ist deswegen wichtig, weil derjenige der den Anschluss bezahlt auch den Baustromantrag stellen muss.

 

Schritt 1:

Für die Ausführung benötigen wir von Ihnen folgende Anträge und Auskünfte, vorzugsweise per Email:

 

 

Schritt 2:

Wir schließen Ihren Baustromkasten an einen geeigneten Übergabepunkt in unserem Netz an. Die benötigten Schränke für den Anschluss und den Verteiler müssen bauseits zur Verfügung gestellt werden.

Nachdem der Anschlussschrank an unser Versorgungsnetz angeschlossen und der Stromzähler montiert wurde, kann Ihr Elektroinstallateur den Baustromanschluss in Betrieb nehmen.

 

Schritt 3:

Abrechnung der Anschlusskosten

 

Schritt 4:

Sobald Ihr Bauvorhaben abgeschlossen ist, können Sie Ihren Baustrom demontieren lassen. Bitte übersenden Sie uns hier den Antrag auf „Abmontage Baustrom“.

Leitfaden Hausanschluss

Wichtige Information

 

Um einen Hausanschluss zu erhalten, wenden Sie sich bitte frühzeitig vor dem Baubeginn an eine von Ihnen frei zu wählende Elektroinstallationsfirma, die für Sie die Beantragung übernimmt und alle weiteren Abläufe mit uns regelt. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte aus den Ergänzenden Bedingungen.

 

Schritt 1:

Mit dem Formular Anmeldung zum Netzanschluss können Sie einen Hausanschluss beantragen. Füllen Sie diesen Antrag bitte vollständig aus und senden ihn anschließend vorzugsweise per Email an uns zurück. Beachten Sie, dass wir neben Ihrer Unterschrift auch die des eingetragenen Elektroinstallationsunternehmens und gegebenenfalls die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers benötigen. Damit wir Ihnen ein verbindliches Angebot unterbreiten können, fügen Sie der Anfrage bitte folgendes bei:

 

 

Schritt 2:

Wenn wir alle Unterlagen geprüft haben, erhalten Sie von uns ein Angebot über die Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses inkl. eventuell anfallender Baukostenzuschüsse.

 

Schritt 3:

Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie die den Netzanschlussvertrag unterschrieben ausschließlich per Post an uns zurücksenden. Auch hier benötigen wir gegebenenfalls die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers.

 

Schritt 4:

Unsere Bauausführung wird sich zur Terminabstimmung rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen. Beachten Sie aber schon jetzt, dass vor Beginn unserer Arbeiten der geplante Trassenverlauf sowie der Anschlussraum frei zugänglich sein müssen. Falls dieses nicht der Fall sein sollte, kommen eventuell weitere Kosten auf Sie zu.

 

Schritt 5:

Nach Fertigstellung des Hausanschlusses erfolgt die abschließende Inbetriebnahme Ihres Anschlusses. Hierfür benötigen wir das Formular Inbetriebsetzungsanzeige, welches von Ihrem Elektroinstallationsunternehmen vorzugsweise per Email vollständig ausgefüllt bei uns eingereicht werden muss. Das Installationsunternehmen sichert dadurch zu, dass Ihre Anlage (Elektroverteilung, Zählerschrank, etc.) nach dem aktuellen Stand der Technik errichtet wurde.

 

Schritt 6:

Sobald uns die Inbetriebsetzungsanzeige korrekt vorliegt, vereinbart unser Büro mit Ihnen und ggf. Ihrem Installationsunternehmen einen Termin zur Inbetriebnahme mit Zählermontage.

Nach § 9 Abs. 4 MsbG sind grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichtet, die Verträge nach
§ 9 Abs. 1 MsbG im Internet zu veröffentlichen.

 

Hinweis: Das Vertragsmuster der Bundesnetzagentur, den Messstellenbetreiberrahmenvertrag nach
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG, finden Sie unter dem Reiter "Netzzugang/Entgelte".

 

Messstellenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG im Bereich Elektrizitäts zwischen der Elektrizitätsgenossenschaft Wolkersdorf und Umgebung e. G. als Messstellenbetreiber und einem Lieferanten.

EEG

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Sie soll unsere Stromversorgung klima- und umweltverträglicher und uns unabhängiger von knapper werdenden, fossilen Brennstoffen machen. Gleichzeitig soll sie bezahlbar und verlässlich bleiben. Dazu wurde ein erfolgreiches Instrument zur Förderung des Ökostroms konzipiert: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im Jahr 2000 in Kraft getreten ist. Ziel des EEG war es, den jungen Technologien wie Wind- und Sonnenenergie durch feste Vergütungen sowie durch die garantierte Abnahme und die vorrangige Einspeisung des Stroms den Markteintritt zu ermöglichen.