Ab 1. Juli 2022 wird die EEG-Umlage gemäß dem „Gesetz zur Absenkung der
Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser
Absenkung an die Letztverbraucher“ auf 0,00 ct/kWh herabgesetzt.
Diese Absenkungen können Sie nachfolgend auch unseren
Tarifinformationen entnehmen.
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telefonisch, per Mail oder auch persönlich in unserer Geschäftsstelle
zur Verfügung.