Neue Meldepflicht beim Umzug ab Juni 2025!

Neue gesetzliche Regelung beim Umzug ab Juni 2025!
Ab dem 6. Juni 2025 gilt eine wichtige Neuerung:
Wenn du umziehst, musst du deinen Stromversorger rechtzeitig VOR dem Umzug informieren.
Was bedeutet das konkret?
Eine nachträgliche Meldung deines Umzugs ist nicht mehr möglich.
Wenn du die Meldung vergisst, bleibt der Stromanschluss auf den Vormieter registriert.
Das kann dazu führen, dass dein Stromverbrauch dem Vormieter in Rechnung gestellt wird – und du möglicherweise ohne gültigen Vertrag dastehst.
So kannst du deinen Umzug melden:
• telefonisch
• per E-Mail
• postalisch
• persönlich
• oder ganz einfach online
Welche Informationen werden benötigt?
• dein vollständiger Name
• Kundennummer (sofern vorhanden)
• deine bisherige und deine neue Adresse
• das genaue Umzugsdatum
Unser Tipp: Melde deinen Umzug frühzeitig – am besten sofort nach der Wohnungszusage – damit dein Stromanschluss nahtlos mit dir umzieht.
Alle Details und Kontaktmöglichkeiten findest du unter:
https://www.eg-wolkersdorf.de/kundenservice/#kundenservice-meldung
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