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Downloads & Unterlagen
Hier finden Sie Infos zum Messstellenbetrieb, Netzzugang und Stromveröffentlichungen. Außerdem können Sie unseren Ausbildungsflyer und unser Logo in RGB-Farben herunterladen. Für Druckzwecke bitten wir um Kontaktaufnahme.
Logos und Flyer
Messstellenbetrieb
- Entgelte für den grundzuständigen Messstellenbetrieb 2026
- Entgelte für den grundzuständigen Messstellenbetrieb 2024-2025
- Messstellenvertrag Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Nach § 9 Abs. 4 MsbG sind grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichtet, die Verträge nach § 9 Abs. 1 MsbG im Internet zu veröffentlichen.
Hinweis: Das Vertragsmuster der Bundesnetzagentur, den Messstellenbetreiberrahmenvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG, finden Sie unter dem Reiter „Netzverträge“.
Netzentgelte
- Netzentgelte 2020
- Netzentgelte 2021
- Netzentgelte 2022
- Netzentgelte 2023
- Netzentgelte 2024
- Netzentgelte 2025
- Netzentgelte 2026
- fiktives Musterpreisblatt 2026
Die veröffentlichten Netzentgelte ab dem 01.01.2025, sowie ab dem 01.01.2026 stehen unter dem Vorbehalt, dass von der Bundesnetzagentur keine Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden, die eine weitere Anpassung unserer Netzentgelte für die Jahre 2025 und 2026 erfordern.
Veröffentlichungen Strom
- 1. Ergänzungen zur Richtlinie zum Netzanschluss für Neu- und Bestandsanlagen
- Ausarbeitung zum Netzanschluss
- Feststellung des Grundversorgers
- Hochlastzeitfenster 2021
- Hochlastzeitfenster 2022
- Hochlastzeitfenster 2023
- Hochlastzeitfenster 2024
- Hochlastzeitfenster 2025
- Hochlastzeitfenster 2026
- Netzanschlussverordnung_Niederspannung
- Ergänzende Bedingungen zur Netzanschlussverordnung (NAV)_Stand 01.01.2023
- Netzrelevate Daten
- Referenzpreisblatt 2016 der Elektrizitäts-Genossenschaft Wolkersdorf und Umgebung eG
- Schwachlastzeiten EGW
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz 2023
- Veröffentlichung Strom 2021 Strukturmerkmale
- Veröffentlichung Strom 2023 Strukturmerkmale
- Veröffentlichung Strom 2024 Strukturmerkmale
- Veröffentlichung Strom 2024 Lastfluss
- Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung
- Datenschutzerklärung
- Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige für die elektrische Anlage (Antrag zum Zähler)
Grund- und Ersatzversorgung
- Grundversorgungsvertrag Strom
- Stromgrundversorgungsverordnung Strom GVV
- Muster Abwendungsvereinbarung Strom
Bei keiner aktiven Auswahl eines Stromtarifs bekommen Kunden des Netzgebiets automatisch einen Grundversorgungs-Vertrag.
Tarife außerhalb des Netzgebietes der EGW
FAQs
Wie wechsle ich meinen Stromvertrag?
Wenn Sie sich für einen Tarif von uns entschieden haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir kümmern uns um die Kündigung Ihres alten Stromvertrags. Wir benötigen von Ihnen:
- Den Wechseltermin
- Name Ihres derzeitigen Stromanbieters
- Ihre Zählernummer
Wie melde ich meinen Strom erstmals an?
Kontaktieren Sie uns gerne und nennen Sie uns Ihren Wunschtarif.
Wir brauchen folgende Infos:
- Name
- Adresse
- Zählernummer
- Zählerstand
- Bankverbindung
Wenn Sie keinen Zugang zum Zählerstand oder Zählernummer haben, können Sie diese auch nachreichen.
Führt die EGW mehr Leistungen durch wie online beschrieben?
Ja. Auf unserer Seite Leistungen haben wir die gängigsten Elektoinstallations-Leistungen aufgeführt. Selbstverständlich können wir noch viel mehr – z. B. USB-Steckdosen, dimmbares Licht, Spiegelheizungen, Fußbodenheizung, Rollos, … Fragen Sie uns einfach.
Wo steht mein Abschlag auf der Jahresabrechnung?
Auf der Rechnung rechts oben.
Kann ich meinen Abschlag anpassen?
Gerne können Sie Ihren Abschlag an Ihren zu erwarteten Stromverbrauch per Kundenportal, Mail, Kontaktanfrage oder telefonisch anpassen. Hier ist zu beachten, dass wir den Abschlag immer Anfang des Monats im Nachhinein für den Vormonat erheben.
FRISTENDE für Änderungen, die Abschlag Januar betreffen: 28.01.2025
Änderungswünsche danach können erst ab Abschlag Februar berücksichtigt werden)
Warum wurde mein Stand geschätzt (Kennung „G“), obwohl ich in 2025 eine Ablesung abgegeben habe?
Da wir zum 31.12.2024 abrechnen, erfolgt bei Abgabe eines Standes nach 01.01.2025 jeweils eine Rückrechnung zum 31.12.2024
Wie wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für die EGW umgesetzt?
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir uns intensiv mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) auseinandersetzen.
Unser Ziel ist es, unsere digitalen Angebote so weiterzuentwickeln, dass sie künftig den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit entsprechen und für alle Menschen gut zugänglich sind.
Eine entsprechende Lösung ist bereits in Arbeit. Wir halten Sie auf dem Laufenden und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während der Umsetzungsphase.
Für jedes Anliegen der richtige Ansprechpartner
Unsere Kunden stehen für uns an erster Stelle.
Haben Sie Fragen zu unseren Tarifen, Ihrer Rechnung oder brauchen Sie Unterstützung
bei Ihrem individuellem Energiekonzept?

