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Downloads & Unterlagen

Hier finden Sie Infos zum Messstellenbetrieb, Netzzugang und Stromveröffentlichungen. Außerdem können Sie unseren Ausbildungsflyer und unser Logo in RGB-Farben herunterladen. Für Druckzwecke bitten wir um Kontaktaufnahme.

Messstellenbetrieb

Nach § 9 Abs. 4 MsbG sind grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichtet, die Verträge nach § 9 Abs. 1 MsbG im Internet zu veröffentlichen.

Hinweis: Das Vertragsmuster der Bundesnetzagentur, den Messstellenbetreiberrahmenvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG, finden Sie unter dem Reiter „Netzverträge“.

Netzentgelte

Die veröffentlichten Netzentgelte ab dem 01.01.2025 stehen unter dem Vorbehalt, dass von der Bundesnetzagentur keine Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden, die eine weitere Anpassung unserer Netzentgelte für das Jahr 2025 erfordern.

Grund- und Ersatzversorgung

Bei keiner aktiven Auswahl eines Stromtarifs bekommen Kunden des Netzgebiets automatisch einen Grundversorgungs-Vertrag.

FAQs

Wie wechsle ich meinen Stromvertrag?

Wenn Sie sich für einen Tarif von uns entschieden haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir kümmern uns um die Kündigung Ihres alten Stromvertrags. Wir benötigen von Ihnen:

  • Den Wechseltermin
  • Name Ihres derzeitigen Stromanbieters
  • Ihre Zählernummer

Wie melde ich meinen Strom erstmals an?

Kontaktieren Sie uns gerne und nennen Sie uns Ihren Wunschtarif.

Wir brauchen folgende Infos:

  • Name
  • Adresse
  • Zählernummer
  • Zählerstand
  • Bankverbindung

Wenn Sie keinen Zugang zum Zählerstand oder Zählernummer haben, können Sie diese auch nachreichen.

Führt die EGW mehr Leistungen durch wie online beschrieben?

Ja. Auf unserer Seite Leistungen haben wir die gängigsten Elektoinstallations-Leistungen aufgeführt. Selbstverständlich können wir noch viel mehr – z. B. USB-Steckdosen, dimmbares Licht, Spiegelheizungen, Fußbodenheizung, Rollos, … Fragen Sie uns einfach.

Wo steht mein Abschlag auf der Jahresabrechnung?

Auf der Rechnung rechts oben.

Kann ich meinen Abschlag anpassen?

Gerne können Sie Ihren Abschlag an Ihren zu erwarteten Stromverbrauch per Kundenportal, Mail, Kontaktanfrage oder telefonisch anpassen. Hier ist zu beachten, dass wir den Abschlag immer Anfang des Monats im Nachhinein für den Vormonat erheben.
FRISTENDE für Änderungen, die Abschlag Januar betreffen: 28.01.2025
Änderungswünsche danach können erst ab Abschlag Februar berücksichtigt werden)

Warum wurde mein Stand geschätzt (Kennung „G“), obwohl ich in 2025 eine Ablesung abgegeben habe?

Da wir zum 31.12.2024 abrechnen, erfolgt bei Abgabe eines Standes nach 01.01.2025 jeweils eine Rückrechnung zum 31.12.2024

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Für jedes Anliegen der richtige Ansprechpartner

Unsere Kunden stehen für uns an erster Stelle.
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