Privatkunden

Privatkunden

Der passende Stromtarif für Privatkunden
Unsere Auswahl an Stromtarifen hält für jeden Bedarf den passenden Tarif bereit. Ob Single-Haushalt, Klein- oder Großfamilie, ob Wohnung oder Haus – hier finden Sie Tarife für Ihre ganz individuelle Stromversorgung.

 

Webportal

Sie sind bereits Kunde?  Dann besuchen Sie doch unser Kundenportal und verwalten Ihre Daten selbst. Für eine Registrierung benötigen Sie Ihre Kunden- und Zählernummer und schon kann es losgehen.

Tarifübersicht

Belieferung in weiten Teilen Bayerns und darüber hinaus

 

 

Stromkennzeichnung 2022
 

Tarife im Netzgebiet der EGW

Preisblätter Grund- und Ersatzversorgung
im Netzgebiet der EGW

Grundversorgung ab 01.01.2024

 Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden
ab 01.01.2023

StromGVV
Ergänzende Bedingungen zur StromGVV
Muster der Abwendungsvereinbarung StromGVV

Unsere Sondertarife im Netzgebiet der EGW
EGW Premium ab 01.01.2024
 Heizstrom ab 01.01.2024
 EGW Klima ab 01.01.2024
 Heizstrom 100% Wasserkraft ab 01.01.2024

Vertragsunterlagen Basisvertrag Strom für Sondertarife
Basisvertrag Strom
ASB Strom (Allgemeine Stromlieferbedingungen)
SEPA-Lastschriftmandat (sofern noch nicht vorhanden)
Datenschutzerklärung

Oberhalb aufgeführte Preisblätter gelten lediglich im Netzgebiet der Elektrizitätsgenossenschaft Wolkersdorf und Umgebung e. G.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter(-innen) sehr gerne zur Verfügung.

 

Tarife außerhalb des Netzgebietes der EGW

Bayernwerk Netz GmbH
EGW Klima Bayernwerk gültig ab 01.01.2024
 EGW Premium Bayernwerk gültig ab 01.01.2024
 

Energieversorgung Putzbrunn GmbH & Co. KG
 EGW Premium Putzbrunn gültig ab 01.01.2024

 

LEW Verteilnetz GmbH
 EGW Premium Lechwerke gültig ab 01.01.2024

Stadtwerke Olching Stromnetz GmbH & Co. KG
 EGW Premium Stadtwerke Olching gültig ab 01.01.2024

Regensburg Netz GmbH
 EGW Premium ​Regensburg gültig ab 01.01.2024

Ökostrom/Klima-Tarife auf Anfrage

Hier anfragen

 

FAQ

 
 
Thema Strompreisanpassung
 
Erläuterungshinweis zur Jahreabrechnung 2023

Die in der Abrechnung ausgewiesene Entlastungsbeträge weichen zu den im Februar 2023 ursprünglich ermittelten Entlastungsbeträgen ab.
Grund hierfür sind sowohl gesetzliche als auch tarifliche Änderungen, wodurch eine automatische Anpassung erfolgt ist.

- Tarifsenkung zum 01.10.2023
- Anpassungen im Gesetz zur Regelung bei Doppeltarifen
- ggf. unterjähriger Tarifwechsel auf Kundenwunsch

Information zur Gesetzes-Novellierung zum 01.08.2023

Gemäß der Neuregelung in § 5 Abs. 3 StromPBG gilt in Fällen der Belieferung einer Netzentnahmestelle mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh über einen tageszeitvariablen Tarif (Schwachlast- oder Niedertarif und Hochtarif) ab dem 01.08.2023 eine neue Regelung.

Bei diesen Tarifen greift die Preisbremse bereits bei einem niedrigeren Referenzpreis, der sich an den Schaltzeiten orientiert.

Das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz sieht vor, dass dieser neue Referenzpreis ab dem 1. August 2023 Anwendung finden soll. Die zusätzliche Entlastung für den Zeitraum von August bis Dezember 2023 wird per Einmalbetrag mit der Jahresabrechnung gewährt.

 

Thema Allgemeine Fragen

Nachfolgend haben wir versucht, die häufigsten Fragen für Sie zu beantworten:

Kann ich meinen Abschlag anpassen?

Gerne können Sie Ihren Abschlag an Ihren zu erwarteten Stromverbrauch per Kundenportal, Mail, Kontaktanfrage oder telefonisch anpassen. Hier ist zu beachten, dass wir den Abschlag immer Anfang des Monats im Nachhinein für den Vormonat erheben. Die Abschläge ab Januar 2024 werden wie gewohnt durch die Jahresrechnung ermittelt und Ihnen mit der Selbigen mitgeteilt.

Kann ich eine Zwischenablesung mitteilen?
Zwischenablesungen sind grundsätzlich und unabhängig von Preisanpassungen immer möglich. Diese können Sie uns gerne per Kundenportal, Mail, telefonisch oder persönlich übermitteln. Für die Jahresrechnung erhalten Sie dann wie gewohnt eine Ablesekarte von uns.

Was ist die Grundversorgung und warum sind dort die Preise höher, als in anderen Stromprodukten?
Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskund*innen in der Niederspannung (Strom) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskund*innen mit Strom beliefert. Alle Haushaltskund*innen haben Anspruch auf diese Grundversorgung.

(Gesetzliche Grundlage: § 36 EnWG, Strom GVV)

Da wir als Grundversorger verpflichtet sind alle Haushaltskund*innen aufzunehmen, d. h. auch Haushaltskund*innen, deren bisherige Versorger insolvent sind, den Betrieb eingestellt haben oder Ihren Kund*innen die Verträge gekündigt haben, erhöht sich das Risiko von Preiserhöhungen durch die zusätzlichen benötigten Mengen. Konkret heißt das, wir müssen mehr Mengen teuer einkaufen, um die Versorgung gewährleisten zu können. Da eine Splittung in Neu- und Bestandskunden in der Grundversorgung laut Gesetzgeber nicht rechtmäßig ist, müssen diese (höheren) Preise dann alle grundversorgten Kunden tragen.

Gibt es noch andere Tarife als die Grundversorgung?
Wir bieten Ihnen auch günstigere Tarife außerhalb der Grundversorgung an. Mehr Informationen dazu finden Sie in der unten aufgeführten Tarifübersicht.

Was muss ich beachten, wenn ich meinen Tarif umstellen möchte?
Gerne dürfen Sie das bereitgestellte Blankoformular „Basisvertrag Strom“, welches Vertragsgrundlage für alle Verträge außerhalb der Grundversorgung ist, ausfüllen und uns zukommen lassen. Bitte tragen Sie hierzu auch den gewünschten Tarif im Formular ein.

 

 

 

 

Einfach Wechseln

Die EGW berät Sie gerne persönlich bei allen Fragen rund um Ihre Stromversorgung.

TELEFON  0861 - 43 15 (Mo-FR 8-17h)

E-MAIL info@eg-wolkersdorf.de
 

Datenschutzerklärung hier downloaden

Adresse Verbrauchstelle

Kundenadresse (falls abweichend von Verbrauchstelle)

Ich bin interessiert an

* Pflichtfeld