Antrag auf Genehmigung der Netzungsentgelte
Feststellung des Grundversorgers
Veröffentlichung Strom NEV
Veröffentlichung Strom NZV
EEG-Transparenzverpflichtung
Netznutzungsentgelte Strom gültig ab 01.10.2006
I m p r e s s u m
Mehrkosten gemäß Kraft-Wärmekopplungsgesetz
Durch das Kraft-Wärmekopplungsgesetz (KWKG) wird Strom aus Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen über einen bundesdurchschnittlichen Aufschlag auf die Netznutzungsentgelte finanziell gefördert.
KWK - Aufschlag
Netto 1) Brutto 2)
In Cent/kWh
Vorläufiger Aufschlag
0,29 0,3364
Preise für sonstige Leistungen
Verrechnungssatz
Inbetriebsetzung einer Kundenanlage, jeweils
1 Monteurstunde
Inkassogang bei Zahlungsverzug, jeweils
1 Monteurstunde
Einstellung und Wiederaufnahme der Netznutzung, jeweils
1 Monteurstunde
Verrechnungssatz jeweils zuzüglich Umsatzsteuer (z.Zt. 19 %)
1 Monteurstunde
1) ohne Umsatzsteuer, 2) incl. 19 % Umsatzsteuer