Messstellen

Nach § 9 Abs. 4 MsbG sind grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichtet, die Verträge nach
§ 9 Abs. 1 MsbG im Internet zu veröffentlichen.

 

Hinweis: Das Vertragsmuster der Bundesnetzagentur, den Messstellenbetreiberrahmenvertrag nach
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG, finden Sie unter dem Reiter "Netzzugang/Entgelte".

 

Messstellenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG im Bereich Elektrizitäts zwischen der Elektrizitätsgenossenschaft Wolkersdorf und Umgebung e. G. als Messstellenbetreiber und einem Lieferanten.